sagte mir der Mandant und meinte damit seine Sozialarbeiterin in der JVA.
“Aber nicht doch, Herr B., die ist wirklich nett und hat mir zugesagt, ihr Gnadengesuch zu unterstützen und auch gegen den Bewährungswiderruf zu stimmen. In der Stellungnahme wird sie Ihnen eine günstige Sozialprognose stellen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass von Ihnen keine weiteren Straftaten zu erwarten sind.”
Das war vor ca. 4 Wochen. Heute rufe ich die Strafvollstreckungskammer an. Und was teilt mir die Berichterstatterin mit? Die Stellungnahme der JVA ist vernichtend. Frau X geht davon aus, dass Herr B. erneut Straftaten begehen wird.
Zum Glück war die Dame bei meinem Anruf nicht mehr am Platz, sonst hätte ich wahrscheinlich jetzt selbst ein Ermittlungsverfahren an der Backe.