Während ich auf den Beginn der Hauptverhandlung gegen meinen Mandanten bereits im Sitzungssaal wartete, durfte ich Zeuge einer Ungeheuerlichkeit werden, die ich der werten Leserschaft nicht vorenthalten möchte.
Der Angeklagte (der vorher terminierten Sache) befindet sich bereits seit geraumer Zeit in Strafhaft. Da er mit seiner Unterbringung so gar nicht einverstanden war, entschied er sich, in Hungerstreik zu gehen. Nach einigen Tagen hat er sich aber wegen mangelnder Unterstützung der JVA dazu entschlossen, seine kleine Fastenkur wieder aufzugeben.
Grund war, dass es in der JVA an den grundlegendsten Dingen fehlt. So seien ihm “kaltgeschleuderter Bienenhonig und Sanddornsirup” vorenthalten worden. Nach seiner Ansicht ist aber gerade der kaltgeschleuderte Bienenhonig für einen ordentlichen Hungerstreik quasi essentiell.
Ich wussts doch immer: auf die Anstalten ist kein Verlass.