In Antwort auf meinen Kostenfestsetzungsantrag kam nun die Festsetzung. Von 52 Kopien wurden 23 abgesetzt, da nach Ansicht der KFB die gefertigten Kopien für eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht notwendig seien. Zu den gefertigten Kopien aus der Beiakte merkt sie an, dass nur 6 Blätter notwendig waren, da diese 6 Blatt ein “Urteil” betreffen.
Dumm nur, dass die komplette Beiakte aus Abschriften von Urteilen bestand. Ich bin mal gespannt, ob die Rechtspflergerin auf meine Erinnerung hin einsichtig ist und abhilft oder ob doch der Richter entscheiden muss.
15.5.2010 bei 14:52
Der Wahnsinn hat eben Methode
18.5.2010 bei 14:20
Wie wahr! Manchmal hilft dann nur noch Finger-Yoga!